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Stellungnahme zur Vernehmlassung Änderung Personalgesetz betr. elektronische Verfahrenshandlungen

Der VPZS wurde zu einer Stellungnahme zur Vernehmlassung Änderung des Personalgesetzes betreffend elektronischen Verfahrenshandlungen eingeladen.

Bei der Änderung des Personalgesetzes geht es um die Verpflichtung kantonaler Angestellter und Mitarbeitender selbstständiger Anstalten, Verfahrenshandlungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis künftig elektronisch vorzunehmen. Ziel ist es, die HR-Prozesse des Kantons durchgehend zu digitalisieren, zu standardisieren und dadurch effizienter zu gestalten. 

Nach Auseinandersetzung mit der Vorlage zur Änderung der kantonalen Personalgesetzgebung, betreffend elektronischen Verfahrenshandlungen, gibt es seitens VPZS keine Einwände.

Weitere Informationen zu dieser Vernehmlassung sowie die Stellungnahme des VPZS findest du in der Bibliothek.